Winterdienst

Winterdienst – Den Schnee schieben wir gerne für Sie

Der Winter kommt und mit ihm Schnee und Eisglätte. Was des einen Freud‘ (Kinder), ist des anderen Leid (Wohnungseigentümer). Denn nach Wortlaut vieler Satzungen ist der Eigentümer zur Reinigung der an sein Eigentum angrenzenden Wege verpflichtet.

So gilt zum Beispiel für Halle:

Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird in dem in den §§ 3 und 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt.“[1]

 

Räum- und Streupflicht

Besondere Bedeutung gewinnt diese Reinigungspflicht im Winter, wenn Schnee und Glatteis die Wege verzieren. Dann gilt unbedingte Räum- und Streupflicht. Sollte dieser Pflicht nicht nachgekommen werden und ein Schaden entstehen, sind Sie als Eigentümer haftbar. Zwar ist es möglich, die Reinigungspflicht den Mietern zu übertragen, doch gilt dies einerseits nicht für gebrechliche und kranke Menschen, andererseits erweisen sich Mieter aus verschiedensten Gründen als unzuverlässig. Sei es aus Zeitmangel, Vergesslichkeit oder purer Unlust. Aus diesem Grund sind Sie als Eigentümer dazu verpflichtet, das Schneeräumen der Mieter zu kontrollieren. Anderenfalls drohen Ihnen im Falle eines Unfalls Schadensersatzforderungen.

Auch bei der Streuung selbst kann es zu  Problemen kommen. Nutzen Mieter beispielsweise Salz oder Hobelspäne als Streumittel, können auch Sie als Vermieter dafür haftbar gemacht werden.

 

Schneeräumen schnell und zuverlässig

All diese Gründe sprechen dafür, einen professionellen Winterdienst mit dem Schneeräumen zu beauftragen. Unser Schneeräumdienst beseitigt den Schnee großflächig mit modernen Winterdienstfahrzeugen und Schneeräumern. Den Schnee räumen wir aber auch auf kleinen Wegen. Das stellt für unseren Kehrdienst keine Schwierigkeit dar. Klassisches Schneeschippen ist unserem Schneedienst bereits in Blut und Knochen übergegangen.

Nutzen Sie unseren Räumdienst und ersparen Sie damit sich und Ihren Mietern nicht nur kalte Hände und Füße, sondern auch etwaige rechtliche Auseinandersetzungen, damit Sie schlitter- und schadensfrei durch den Winter kommen.

[1] Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Halle (Saale) (Straßenreinigungssatzung) vom 26.11.2014